Stufenweise Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Achtung Verwechslungsgefahr
„Betriebliches Eingliederungsmanagement und Stufenweise Wiedereingliederung ist doch das Gleiche...“ – Das stimmt so nicht ganz! Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist unabhängig von der stufenweisen Wiedereingliederung (SWE) zu sehen. Dennoch führt die Ähnlichkeit der Begriffe häufig zu Irritation.
Das dienstgeberseitig angebotene BEM-Verfahren kann unabhängig von einer SWE angenommen oder auch abgelehnt werden, ist für die bzw. den Mitarbeitenden freiwillig und findet seinen Ursprung im Sozialgesetzbuch (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Die stufenweise Wiedereingliederung hingegen wird ärztlich verordnet und schließt oftmals an eine längere Erkrankung oder eine Reha an. Eine solche ärztliche Empfehlung ist immer mit dem direkten Vorgesetzten und dem Team abzustimmen. Sie bedarf nicht der Bestätigung durch die BEM-Verantwortlichen, muss jedoch vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bewilligt werden.
Die stufenweise Wiedereingliederung wird oftmals dann empfohlen, wenn Beschäftigte längere Zeit krankheitsbedingt nicht im Dienst waren und sich und ihren Körper nun langsam wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen wollen. Dazu wird gemeinsam mit dem behandelnden Arzt überlegt, wie viele Arbeitsstunden täglich oder wöchentlich erbracht werden können, um die eigene Belastbarkeit zu prüfen und sukzessive aufzubauen. Dies geschieht durch die Steigerung der Arbeitsstunden in sinnvollen Zeitabschnitten bis hin zur Wiederherstellung der vollen Arbeitskraft nach einer gewissen Zeitspanne und wird in einem sogenannten Wiedereingliederungsplan festgehalten. Diese Pläne variieren je nach Krankheitsursache, Tätigkeit, Arbeitsumfeld und persönlichen Voraussetzungen und können zwischen 6 Wochen und 6 Monaten dauern bzw. können in besonderen Fällen sogar bis auf 12 Monate ausgeweitet werden. Es kann z. B. mit 2 Stunden täglich begonnen werden und im 1- oder 2-Wochenrhythmus eine oder zwei Stunden hinzukommen. Der Fokus sollte immer auf der Wiederherstellung der vollständigen Arbeitskraft liegen und damit auf der vollständigen Integration der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers in den Arbeitsalltag. Während einer SWE ist die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben, da sie bzw. er in dieser Zeit noch nicht wieder voll arbeitsfähig ist.
Eine aufschlussreiche und ausführliche Erklärung zur SWE sowie ergänzende Informationen finden Sie in folgendem Link: einfach teilhaben - Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) (einfach-teilhaben.de)
