Verwaltung der Kirchengemeinden
Zukünftige Verwaltungsdienstleistungen
Eine grundlegende Prämisse des Projektes Kirchenentwicklung 2030 im Bereich der Verwaltung ist die Stärkung der Stellung der zum 1. Januar 2026 entstandenen 36 Kirchengemeinden. Diese sollen mehr als bisher Aufgaben der laufenden Vermögensverwaltung insbesondere im Bereich
- des Personals
- der Immobilien
- der Finanzen
- der Betreuung und Verwaltung der Kindertageseinrichtungen sowie
- der Organisation der pfarrlichen Verwaltung, insbesondere des Pfarrbüros mit seinen Außenstellen
übernehmen und dafür die erforderlichen Entscheidungsbefugnisse erhalten.
Um die Kirchengemeinde dazu in die Lage zu versetzen, wird eine professionelle Verwaltung aufgebaut, die von einer Pfarreiökonomin bzw. einem Pfarreiökonom geleitet wird. Diese/dieser verantwortet unter Leitung des Pfarrers (in Anlehnung an can. 494 §3 CIC beim Diözesanökonom) die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde entsprechend der Vorgaben des Pfarreirates und des Pfarreivermögensverwaltungsrates im Rahmen der geltenden staatlichen und kirchlichen Gesetze.
Die Pfarreiökonomin bzw. der Pfarreiökonom wird über die bisherigen Pfarrsekretariate hinaus von einem Stab von weiteren Mitarbeitenden unterstützt, die vormals zum Großteil in den Verrechnungsstellen für kath. Kirchengemeinden tätig waren.
Im Referat Verwaltung der Kirchengemeinden sind die Pfarreiökonominnen und Pfarreiökonomen mit den jeweiligen Stellvertretungen und dem Stab von weiteren Mitarbeitenden auf Bistumsebene gebündelt und zugeordnet. Insbesondere obliegt dem Referat Verwaltung der Kirchengemeinden die Entscheidung über die Einstellung und Zuweisung von Mitarbeitenden sowie die Stellenbewirtschaftung. Darüber hinaus nimmt das Referat auf Fachebene Vernetzungsarbeiten innerhalb des Erzbischöflichen Ordinariates wahr.
Gleichzeitig übernimmt das Referat Verwaltung der Kirchengemeinden das Vertragsgenehmigungsverfahren im Bereich der Kath. Kindertageseinrichtungen in kirchengemeindlicher Trägerschaft, insb. Betriebskostenverträge und Abgabeverträge, sowie die Beratung der Kirchengemeinden in finanziellen und vertragsrechtlichen Fragestellungen rund um das Themenfeld Kath. Kita.
Neben dem Referat Verwaltung der Kirchengemeinden hat die Erzdiözese Freiburg einen Diözesanen Verwaltungsdienst gegründet, in dem u.a. die Finanzbuchhaltung sowie die Personalabrechnung für die Kirchengemeinden abgewickelt wird.
Neues Umsatzsteuergesetz
Unter www.ebfr.de/ustg finden Sie aktuelle Informationen und Dokumente zum neuen Umsatzsteuergesetz.




