Dritter Weg im Arbeitsrecht

  
Aktuelles aus der Bistums-KODA

Altersteilzeit/Neues Verfahren für Vergabe der Altersteilzeitplätze

26.03.2026 | Beschlüsse der Frühjahrssitzung
In der Frühjahrssitzung der KODA wurde ein neues Verfahren für die Vergabe der Altersteilzeitplätze beschlossen, nach dem die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze nach klar definierten sozialen Kriterien erfolgt.

KODA schafft Grundlagen für die Arbeit ab 1. Januar 2026

23.10.2025 | Beschlüsse der Herbstsitzung
Schwerpunkt der Herbstsitzung der KODA waren nochmals die strukturellen Veränderungen ab 1. Januar 2026 und die dafür notwendigen Anpassungen der arbeitsrechtlichen Regelungen.

KODA hat weitere Eingruppierungsregelungen im Zusammenhang mit K2030 beschlossen

11.07.2025 | Beschlüsse der Juli-Sitzung
Die KODA schreitet weiter voran bei den Änderungen zur Eingruppierung im Zusammenhang mit Kirchenentwicklung 2030.

KODA beschließt neue Eingruppierungsregelungen aufgrund von K2030

13.05.2025 | Beschlüsse der Sondersitzung am 12. Mai 2025
Die KODA hat auf ihrer Sondersitzung am 12. Mai 2025 eine Vielzahl neuer Eingruppierungsregelungen aufgrund von K2030 beschlossen.
 

Kommission zur Ordnung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsrechts (KODA)

Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln (kirchliches Selbstbestimmungsrecht). Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse erfolgt dies über den sogenannten „Dritten Weg“.

Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen. Im Bereich der Erzdiözese Freiburg (einschließlich der Kirchengemeinden und sonstiger selbständiger kirchlicher Rechtsträger) wird diese Aufgabe von der Kommission zur Ordnung des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts im Erzbistum Freiburg (Bistums-KODA) wahrgenommen.

Damit die Interessen der Mitarbeiter- wie der Dienstgeberseite in der KODA gleichermaßen vertreten sind, ist diese mit jeweils zwölf Dienstnehmer- und zwölf Dienstgebervertreten besetzt (Paritätsprinzip).

Die Dienstnehmervertreter werden in die KODA gewählt und repräsentieren die unterschiedlichen Berufsgruppen der im kirchlichen Dienst beschäftigten Personen (z.B. Erzieherinnen, Pastoral- und Gemeindereferenten, Mitarbeiter im Verwaltungsbereich oder Bildungsbereich).

Die Dienstgebervertreter werden durch den Generalvikar in die KODA berufen; beispielsweise sind dies Domkapitulare, Dekane, Leiter im Verwaltungsbereich oder Leiter von sonstigen kirchlichen Einrichtungen.

Der KODA ist es wichtig, dass die Beschlüsse auf breiter Basis gefasst werden (sogenanntes Konsens-Prinzip). Daher ist für das Zustandekommen eines Beschlusses auch eine Drei-Viertel-Mehrheit notwendig; das heißt, damit ein Beschluss rechtskräftig gefasst wird, ist zusätzlich zu den Stimmen der eigenen „Partei“ mindestens die Hälfte der Stimmen der anderen „Partei“ notwendig.

Die gesamte KODA (das Plenum) trifft sich mindestens dreimal im Jahr zur Beschlussfassung. Damit die entsprechenden Beschlüsse vom Plenum gefasst werden können, handeln mehrere Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen Regelungen aus und erarbeiten Beschlussvorschläge für das Plenum. Damit in den Arbeitsgruppen die Interessen der Dienstnehmer wie der Dienstgeber gleichermaßen vertreten sind, sind diese Arbeitsgruppen ebenfalls paritätisch besetzt.

Mit dem System des Dritten Weges ist gewährleistet, dass Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter gemeinsam Regelungen aushandeln, die dann auf breiter Basis beschlossen werden. Einen tariffreien Raum wie in anderen Bereichen gibt es im Bereich des Erzbistums Freiburg nicht - alle Dienstgeber sind an die gesetzlichen Regelungen gebunden.
 

 

 

 

 

 

Flyer KODA

Den Flyer der KODA Freiburg können Sie hier herunterladen:
Flyer KODA