Konsultorenkollegium (Domkapitel)

 
Die Mitglieder des Domkapitels werden vom Erzbischof ernannt, abwechselnd einmal mit und einmal ohne Befragung bzw. Zustimmung des Domkapitels. Rechtliche Grundlagen sind das Kirchenrecht und das Badische Konkordat von 1932. In der Erzdiözese Freiburg nimmt das Domkapitel die Aufgaben des Konsultorenkollegiums wahr (im Sinne von c. 115 §2 CIC).
 
Aufgaben des Domkapitels sind:
  • die Wahl des Erzbischofs aus einem Dreiervorschlag des Papstes, wenn der Bischofssitz frei wird
  • die Beratung des Erzbischofs in wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens
  • die Mitarbeit in der Leitung der Erzdiözese (in der Regel durch die Leitung bestimmter Abteilungen bzw. Referate im Erzbischöflichen Ordinariat)
  • die Feier der Liturgie in der Bischofskirche.
 

Das Domkapitel besteht aus...

  
... dem Dompropst
(Vorsitzender des Domkapitels)
Bischofsvikar für Weltkirche, Ökumene und Weltanschauungen sowie Schöpfung und Umwelt
  
... dem Domdekan
(Stellvertreter des Dompropstes)
  
... den Domkapitularen
(in der Reihenfolge ihrer Ernennung)
Bischofsvikar für Gemeinschaften und Personen des geweihten Lebens, Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen
Bischofsvikar für Hochschulen
Leitung Hauptabteilung 2 - Pastorales Personal
Domkapitular | Erzbischöflicher Sekretär | Leitung Referat Liturgie und Sakramente
  
... den Ehrendomkapitularen
(in der Reihenfolge ihrer Ernennung)
Dekan des Dekanats Karlsruhe
Dekan des Dekanats Freiburg