Konsultorenkollegium (Domkapitel)
Die Mitglieder des Domkapitels werden vom Erzbischof ernannt, abwechselnd einmal mit und einmal ohne Befragung bzw. Zustimmung des Domkapitels. Rechtliche Grundlagen sind das Kirchenrecht und das Badische Konkordat von 1932. In der Erzdiözese Freiburg nimmt das Domkapitel die Aufgaben des Konsultorenkollegiums wahr (im Sinne von c. 115 §2 CIC).
- die Wahl des Erzbischofs aus einem Dreiervorschlag des Papstes, wenn der Bischofssitz frei wird
- die Beratung des Erzbischofs in wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens
- die Mitarbeit in der Leitung der Erzdiözese (in der Regel durch die Leitung bestimmter Abteilungen bzw. Referate im Erzbischöflichen Ordinariat)
- die Feier der Liturgie in der Bischofskirche.
... den Domkapitularen
(in der Reihenfolge ihrer Ernennung)
Bischofsvikar für Gemeinschaften und Personen des geweihten Lebens, Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen
Offizial
Bischofsvikar für Hochschulen
Leitung Hauptabteilung 2 - Pastorales Personal
Generalvikar
Domkapitular | Erzbischöflicher Sekretär | Leitung Referat Liturgie und Sakramente
