Kirchliches Kunstgut und Diözesanmuseum

 

 Ansprechpersonen  Dokumente

 

Inventarisierung von kirchlichem Kunstgut

Im Jahr 2008 wurde mit der wissenschaftlichen Erfassung und Inventarisierung des künstlerischen Erbes der Kirche im Erzbistum Freiburg begonnen. Die Bestandaufnahme erfolgt nach den Maßgaben der päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche von 1999. Ziel ist u.a. der Auf- und Ausbau einer ordinariatsinternen Dokumentation, welche zur Verwaltung, Bewahrung, Erforschung und Vermittlung des historisch-künstlerischen Kirchenerbes dient.
 

Erzbischöfliches Diözesanmuseum

Die bistumseigene Sammlung von kirchlichen Kunstgütern aus der Erzdiözese Freiburg wurde um 1907 begründet und ist seitdem zu einer umfangreichen Kollektion ausgebaut worden.
Die Bestände befinden sich z.T. magaziniert, z.T. als Leihgaben im Augustinermuseum Freiburg sowie an zahlreichen weiteren Standorten.
  

Leitung

  

Stellv. Referatsleitung

 
Ausleihen von beweglichem Kunst- und Kulturgut aus kirchlichem Denkmalbestand
Im Fall einer Ausleihe von beweglichem Kunst- und Kulturgut aus dem Denkmalbestand von Kirchengemeinden im Erzbistum sind mehrere Aspekte zu beachten. Sie betreffen unter anderem die Erforderlichkeit der Durchführung durch Fachpersonal
  • die Notwendigkeit der Führung eines Ausleihbegleitprotokolls
  • die Bedingungen für Transport und die Verpackung
  • die Bedingungen für die Präsentation des Exponates in der Ausstellung
  • die Versicherung
  • den Leihvertrag und seine Genehmigung
  • die Regelung der Kosten.
Informationen dazu finden Sie im Infotext „Ausleihbedingungen für Kulturgut aus kirchlichem Denkmalbestand“. Bei Ausleihvorgängen von Kirchengemeinden ist ausschließlich das Vertragsmuster des Erzb. Ordinariates zu verwenden .
  
 
Fahrnisinventar im örtlichen Kirchenvermögen
Unabhängig von der seitens des Referates im Erzb. Ordinariat Freiburg durchgeführten wissenschaftlichen Erfassung, besteht für die Kirchengemeinden laut Codex Iuris Canonici die Verpflichtung, über die Fahrnisse (bewegliches Eigentum) im örtlichen Kirchenvermögen ein Inventarverzeichnis zu führen.
Nähere Informationen dazu finden Sie im „Leitfaden Fahrnisinventar“, den Sie hier herunterladen können.
  
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
 
Abzugebende Kunstobjekte
Die unten angezeigten Objekte können kostenfrei für die weitere kirchliche Nutzung in katholischen Kirchen und Einrichtungen innerhalb der Erzdiözese Freiburg, ggf. auch in anderen Diözesen, erworben werden. Sämtliche Kosten (Abholung, Transport, Renovierung, Aufbau) sind vom Erwerber zu tragen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Referats Kirchliches Kunstgut in Verbindung.

Hinweis: Für Objekte, die im Kirchenraum Verwendung finden sollen (insbesondere Altar, Tabernakel, Tabernakelstele, Ambo, Sedilien, Taufstein, Kanzel, Kreuzweg, Beichtstühle), ist im Bereich des Erzbistums Freiburg eine Genehmigung durch das Erzb. Ordinariat erforderlich (Ordnung für das örtliche kirchliche Bauwesen – KBauO).