Reise-Freizeiten-Versicherung

30.07.2026 | Absicherung geliehener Fahrzeuge

Bei Reisefreizeiten von Kirchengemeinden oder Verbänden werden zuweilen auch Fahrzeuge Dritter Personen gemietet oder geliehen. Wir raten dazu, rechtzeitig  vor Fahrantritt zu klären, welche Regelungen im Schadensfall gelten und welche Verpflichtungen Sie als Nutzer des Fahrzeuges haben.
Für Schäden an Fahrzeugen von juristischen Personen (z.B. Vereinen, Verbänden oder Unternehmen) welche Sie angemietet (Ausschluss: kommerzielle Fahrzeugvermietung) oder zur Verfügung gestellt bekommen, ist grundsätzlich die KFZ-Versicherung des Fahrzeughalters für die Schadenregulierung zuständig. 
Sofern vereinbart wurde, dass Sie als Nutzer für Schäden am Fahrzeug haften, besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Tagesversicherung für Auftragsfahrten.
(Vorteil: Absicherung Rückstufungskosten des Fahrzeughalters + geringer Selbstbehalt)
Detailliertere Informationen zum separaten Versicherungsschutz finden Sie in der
Reise-Freizeiten-Broschüre Seite 16, Punkt 9.1.
Für Rückfragen oder bei Unterstützungsbedarf steht Ihnen das Referat Banken und Versicherungen (versicherungen@ordinariat-freiburg.de) in der Hauptabteilung 8 Finanzen gerne zur Verfügung.
 
Unsere Empfehlung: Klären Sie vor Fahrantritt, welche Regelungen im Schadensfall gelten und welche Verpflichtungen Sie als Nutzer des Fahrzeuges haben.