― die Erforderlichkeit der Durchführung durch Fachpersonal
― die Notwendigkeit der Führung eines Ausleihbegleitprotokolls
― die Bedingungen für Transport und die Verpackung
― die Bedingungen für die Präsentation des Exponates in der Ausstellung
― die Versicherung
― den Leihvertrag und seine Genehmigung
― die Regelung der Kosten
Informationen dazu finden Sie im Infotext „Ausleihbedingungen für Kulturgut aus kirchlichem Denkmalbestand“.
Bei Ausleihvorgängen von Kirchengemeinden ist ausschließlich das Vertragsmuster des Erzb. Ordinariates zu verwenden




