Veränderungen in der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Rahmen von Kirchenentwicklung 2030
Zum 1. Januar 2026 wurden die Stellen der Präventionsfachkräfte für Kirchengengemeinden in regionaler Zuordnung der Hauptabteilung 2/Referat Kräfte anderer Professionen im Erzbischöflichen Ordinariat zugeordnet. Fachlich-inhaltlich verbleibt es bei der Zuständigkeit in der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Die Präventionsfachkräfte sind seit Januar 2026 einer Pfarrei zugeordnet, sind aber für alle Pfarreien des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches gleichermaßen eingesetzt und beraten und unterstützen die Kernteams und den Verwaltungsvorstand bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen.
Mancherorts bedeutet das, dass neue Zuständigkeiten entstanden sind – aber nicht überall.
Nachdem die Auflösung der Hauptabteilung 6 im Ordinariat bereits im Sommer 2025 dazu geführt hatte, dass die Koordinationsstelle dem Büro des Generalvikars zugeordnet wurde, sind mit dem Jahreswechsel weitere Veränderungen umgesetzt worden:
- Die Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt besteht aus folgenden Personen mit folgenden Aufgaben:
- Silke Wissert: Diözesane Präventionsbeauftragte, Leitung der Koordinationsstelle Prävention
- Verena Scharnberg: Präventionsfachkraft für das Erzb. Ordinariat und die unselbständigen Einrichtungen. Gleichzeitig ist sie als Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden An der Elz und Freiburg im Breisgau in regionaler Zuordnung tätig.
- Judith Pfuhl: Präventionsfachkraft für das Erzbischöfliche Seelsorgeamt
- Katharina Albrecht: Präventionsfachkraft für das Erzbischöfliche Seelsorgeamt (Abteilung Jugendpastoral/BDKJ). Sie ist gleichzeitig tätig als Präventionsfachkraft für die Kirchengemeinden Baden-Baden, Murgtal, St. Martin Ettlingen und St. Alexander Rastatt in regionaler Zuordnung.
- Stefanie Mai: Sekretariat der Koordinationsstelle Prävention und Sachbearbeitung in er Zentralen Prüfstelle für erweiterte Führungszeugnisse
- Anna-Lena Schäfer: Sachbearbeitung in der Zentralen Prüfstelle für erweiterte Führungszeugnisse
- Die Präventionsfachkräfte, die nach §20 AROPräv den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden regional zugeordnet sind, sind seit dem Jahreswechsel dienstrechtlich jeweils einer Kirchengemeinde im Zuständigkeitsbereich zugeordnet. Die Aufgabenstellung hat sich dadurch nicht verändert: sie sind jeweils für alle Kirchengemeinden im Zuständigkeitsbereich gleichermaßen und je nach Bedarf tätig. Die fachliche Zuständigkeit der Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt bleibt weiterhin bestehen.
- Durch den Weggang von Pater Peter Daubner und weiteren Veränderungen hat sich die regionale Zuordnung zum Teil verändert. Diese Grafik dient der Veranschaulichung der Zuständigkeit der Präventionsfachkräfte:
Das Wichtigste:
Weiterhin sind die Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt und die Präventionsfachkräfte in regionaler Zuordnung zu den Pfarreien bzw. Kirchengemeinden Ihre Kontaktstelle, wenn Sie Ihre Kirchengemeinde oder Einrichtung zu einem sichereren Ort machen wollen. Wie Sie uns erreichen können und wer für wen zuständig ist, finden Sie hier: Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
