In einer Sondersitzung hat sich die KODA mit der Eingruppierung der Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten in den Diözesanstellen befasst. Die grundständige Eingruppierung in Entgeltgruppe 11 bleibt bestehen. Ab dem 1. Juli 2026 wird neu die Eingruppierung in Entgeltgruppe 12 geöffnet. Voraussetzung für diese Eingruppierung ist das Vorliegen einer abgeschlossenen förderlichen Hochschulbildung sowie eine fünfjährige Tätigkeit als Bildungsreferentin/Bildungsreferent in der Diözesanstelle.
Eine förderliche Hochschulbildung liegt insbesondere bei folgenden Studiengängen vor:
- Soziale Arbeit
- Sozialpädagogik
- Religionspädagogik
- Studiengänge in angewandter Theologie
- Erziehungswissenschaften
- Kommunikationswissenschaften
- Soziologie
(KODA)
