Basisinformationen
Arbeitgeber Erzbistum Freiburg
Das Erzbistum Freiburg ist einer der größten Arbeitgeber in Baden-Württemberg: Mehr als 29.000 Männer und Frauen in den unterschiedlichsten Branchen und Tätigkeitsfeldern haben ihre Arbeit in den Dienst der Kirche gestellt.
Im Mittelpunkt des kirchlichen Dienstes stehen die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden, den Dekanaten und Einrichtungen des Erzbistums. Pastoral oder Seelsorge bedeutet menschliche Nähe in den grundlegenden Fragen des Lebens. Ob Taufe oder Krankensalbung, Eucharistie, Firmung, Buße oder Eheschließung – die Sakramente sind an den wichtigen Stationen des Lebens präsent. Die Seelsorger begleiten die Menschen auf ihrem Lebensweg – zugleich stellen die Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und –referenten in den Sakramenten eine Nähe zu Gott her.
In jedem Ort im Erzbistum Freiburg gibt es Männer und Frauen, die dabei mithelfen, dass Kirche und Glaube lebendig gestaltet werden können: Durch Mesnerdienste, in der Kirchenmusik oder im Pfarrbüro.
In Kindergärten und Kindertageseinrichtungen arbeiten pädagogische Fachkräfte und Zusatzkräfte, die dafür sorgen, dass Kinder nicht nur gut aufgehoben sind, sondern in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden und ihnen zugleich christliche Werte vermittelt werden.
Die Bandbreite an Berufen im Erzbistum Freiburg ist jedoch noch viel größer: Im Ordinariat, den Bauämtern, den Verrechnungsstellen und den Geschäftsstellen der Gesamtkirchengemeinden werden Menschen gebraucht, die ihre Fachkenntnis in kaufmännischen, administrativen, technischen und vielen anderen Berufen einbringen und mit der katholischen Kirche verbunden sind.
Caritas – berufen zur Nächstenliebe
Ebenfalls im kirchlichen Dienst sind die mehr als 22.000 Mitarbeiter der Caritas. Sie arbeiten in den mehr als 2000 Einrichtungen – in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Erziehungshilfe, Altenheimen, Krankenhäusern oder Behindertenwerkstätten mit insgesamt mehr als 105.000 Plätzen.
Der Begriff „Caritas“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Nächstenliebe“. Gemäß dem Leitsatz „Not sehen und handeln“ erfüllt die Caritas eine wichtige Aufgabe in Kirche und Gesellschaft. Die sozialen und caritativen Einrichtungen und Verbände im Erzbistum haben sich im Diözesan-Caritasverband zusammengeschlossen, um sachkundig und schnell auf die jeweiligen Nöte der Menschen reagieren zu können. Der Freiburger Diözesan-Caritasverband wurde 1903 vom Caritas-Gründer, dem Priester Lorenz Werthmann, ins Leben gerufen.
Die caritativen und sozialen Einrichtungen wollen und sollen dabei keinesfalls das Engagement jedes einzelnen Christen ersetzen. Es geht vielmehr darum, die Menschen beim Dienst am Nächsten fachlich und organisatorisch zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Diözesan-Caritasverband im Erzbistum Freiburg finden Sie unter http://www.dicvfreiburg.caritas.de.
Der „Dritte Weg“
Im kirchlichen Dienst kommen die arbeitsrechtlichen Regelungen (z.B. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub,…) nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen (sog. Zweiter Weg) oder durch einseitig gesetzte Regelungen (sog. Erster Weg) zustande, sondern über den sog. Dritten Weg:
In einer paritätisch besetzten Kommission mit Mitarbeitervertretern und Dienstgebervertretern werden die Arbeitsrechtsregelungen gemeinsam ausgehandelt. Dies sichert bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen die Interessen der Mitarbeiter(innen) sowie Dienstgeber und wird den besonderen Anliegen des kirchlichen Dienstes gerecht.
Arbeitskämpfe, Aussperrungen und Streiks passen ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung. Beide Modelle lassen sich nicht mit der gemeinsamen Verantwortung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber für den Auftrag der Kirche vereinbaren.
Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:
- Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeiter(innen) und Dienstgebern.
- Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in der Kommission, die die Arbeitsbedingungen für die Dienst- und Arbeitsverhältnisse festlegt.
- Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren statt durch einen Arbeitskampf.
- Das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.
Anders als bei Tarifabschlüssen gelten die beschlossenen Regelungen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiter - unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband.
Weitere Informationen zum Dritten Weg finden Sie hier.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Artikel 140 des Grundgesetzes legt fest, dass die Kirchen in Deutschland ein eigenes Arbeitsrecht aushandeln dürfen. Diese Regelung hat ihren Ursprung in der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 137 Absatz 3 Satz 1). Danach ordnet und verwaltet jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der allgemein gültigen Gesetze.
Arbeiten im kirchlichen Dienst
Hier finden Sie die Erklärung der Deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst.
Kontakt
Erzbischöfliches Ordinariat
HA 7 - Personal, Dienst- und Arbeitsrecht
Schoferstraße 2
79098 Freiburg
Tel.: +49 (761) 2188 361
Mail: verwaltung-personal-recht@ordinariat-freiburg.de
