Synodalität in der Erzdiözese

 
Papst Franziskus hat im Oktober 2021 einen weltweiten synodalen Prozess angestoßen. Dieser Prozess ist mit der Weltbischofssynode im Oktober 2024 zu Ende gegangen. Bereits im März 2019 hatten die deutschen Bischöfe und das ZdK einen Synodalen Weg für die Kirche von Deutschland beschlossen. In der Erzdiözese Freiburg gibt es bereits seit vielen Jahren eine Kultur der Synodalität, die auch in Zukunft auf Basis dieser Prozesse weiter gelebt und entwickelt werden soll.
 
Das Abschlussdokument der zweiten Sitzung der Bischofssynode 2021-2024 ruft zu einer synodalen Erneuerung der Kirche auf. Die Synode betont die Wichtigkeit der Beteiligung aller Getauften am kirchlichen Leben und an der Mission. Eine Kultur des Zuhörens und des geistlichen Gesprächs soll gefördert werden. Entsprechend dieser auch kirchenrechtlich verbindlichen Entscheidung der Synode wird die Erzdiözese Freiburg ihren bereits begonnenen Weg der Konsultation und Unterscheidung in unterschiedlichen diözesanen Kontexten weiterführen. Dazu gehört auch eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte in Bezug auf Synodalität und Teilhabe aller Getauften am kirchlichen Leben.
 

Derzeit verfügt die Erzdiözese Freiburg über vier im engeren Sinne synodale Gremien:

 

Diözesanpastoralrat

Der Diözesanpastoralrat ist ein beratendes Gremium, das den Erzbischof in pastoralen Angelegenheiten unterstützt. Er setzt sich aus Vertretern verschiedener kirchlicher Gruppen und Organisationen zusammen und dient als Plattform für den Austausch über pastorale Herausforderungen und Entwicklungen.
 

Diözesanforum

Das Diözesanforum ist ein breiteres Gremium, das alle zwei bis drei Jahre tagt. Es bietet eine Gelegenheit für Vertreter aus allen Bereichen der Diözese, zusammenzukommen, um über wichtige Themen zu diskutieren und gemeinsame Ziele zu formulieren. Es fördert die Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb der Diözese.
 

Kirchensteuervertretung

Die Kirchensteuervertretung ist verantwortlich für die Verwaltung und Verwendung der Kirchensteuereinnahmen. Sie stellt sicher, dass die finanziellen Mittel der Kirche effizient eingesetzt werden, um die pastoralen und sozialen Aufgaben der Diözese zu unterstützen.
 

Diözesanvermögensverwaltungsrat

Der Diözesanvermögensverwaltungsrat überwacht die Vermögensverwaltung der Diözese. Er berät in Fragen der finanziellen Planung und Verwaltung des kirchlichen Vermögens, um eine nachhaltige finanzielle Basis für die diözesanen Aktivitäten sicherzustellen.
 

Weitere Informationen zum Synodalen Weg finden Sie hier: