KODA hat weitere Eingruppierungsregelungen im Zusammenhang mit K2030 beschlossen

11.07.2025 | Beschlüsse der Juli-Sitzung

Freiburg. Die KODA schreitet weiter voran bei den Änderungen zur Eingruppierung im Zusammenhang mit Kirchenentwicklung 2030. In ihrer Juli-Sitzung hat die Bistums-KODA für folgende Berufsgruppen neue Eingruppierungsregelungen beschlossen: Die stellvertretende Pfarreiökonomin bzw. der stellvertretende Pfarreiökonom wird in EG 14 eingruppiert. Aufgrund der Zuordnung der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten ab 1. Januar 2026 in die Kirchengemeinde musste auch hier eine Neuordnung der Eingruppierung erfolgen. 

Die Eingruppierung der Beschäftigten im Kassen-, Finanz- und Rechnungswesen wurde ebenfalls an die neue Struktur angepasst. Unter anderem hat sich die Eingruppierung für die Hauptbuchhaltung dahingehend weiterentwickelt, dass für die Eingruppierung nur noch die übertragene Tätigkeit maßgeblich ist.
 
Die beiden Vorsitzenden Herr Schwär und Herr Stolz dankten allen Beteiligten und betonten, dass mit diesen Beschlüssen für die meisten Eingruppierungsregelungen im Zusammenhang mit K2030 nun Klarheit besteht.
 
Außerhalb von Kirchentwicklung wurden die Regelungen zum Jobticketzuschuss um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert, damit die Beschäftigten hierfür Sicherheit haben. Auch wurde für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die Tariferhöhung um 3 %, mindestens aber 110 Euro zum 1. September 2025 beschlossen. Die piA-Auszubildenden und Anerkennungspraktikanten erhalten eine Entgelterhöhung um 75 Euro rückwirkend zum 1. April 2025.
 
(KODA)