Altersteilzeit/Neues Verfahren für Vergabe der Altersteilzeitplätze

26.03.2026 | Beschlüsse der Frühjahrssitzung

In der Frühjahrssitzung der KODA wurde ein neues Verfahren für die Vergabe der Altersteilzeitplätze beschlossen, nach dem die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze nach klar definierten sozialen Kriterien erfolgt: Bevorzugt berücksichtigt werden Beschäftigte, die eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) aufweisen und im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) eine Empfehlung zur Entlastung durch Altersteilzeit erhalten haben.
 
Danach folgen die Kriterien Geburtsdatum sowie Dauer der Betriebszugehörigkeit. Beschäftigte, die im Kalenderjahr 2027 mit der Altersteilzeit beginnen möchten, müssen ihren Antrag auf Altersteilzeit bis zum 15. Juni 2026 stellen. Über den Antrag wird dann bis 31. Juli 2026 entschieden. „Mit der Anpassung der Regelung nehmen wir unsere Fürsorgepflicht gegenüber Menschen mit besonderen Bedürfnissen wahr.“, so die beiden Vorsitzenden der KODA, Stephan Schwär und Wolfgang Stolz.
 
Des Weiteren standen zahlreiche weitere Themenkomplexe auf der Agenda: Zur Förderung klimaneutraler Mobilität hat die KODA beschlossen, dass die Regelung zum Zuschuss zum Jobticket bis Ende 2030 verlängert wird. Auch hat sie entschieden, dass der Dienstgeber die Beiträge für die Mindestversicherung beim Jobrad ab dem 1. April 2026 weiterhin übernimmt und so das bisher gewährte Benefit aufrechterhält.
 
Für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wurde überdies eine neue Regelung zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen aufgenommen. Ebenso wurden die Arbeitsbefreiungstage bei Erkrankung eines Kindes für Beschäftigte, deren Kinder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und für privat versicherte Beschäftigte entsprechend der gesetzlichen Regelung erhöht.
 
Im Sozial- und Erziehungsdienst wurden die Anspruchsvoraussetzungen für die Anleitungszulage praxisnah gestaltet; damit wird künftig auch auf die Teilzeitkürzung der Anleitungszulage verzichtet.
 
(KODA)