Religionsunterricht

 

Der Katholische Religionsunterricht "erschließt die Hoffnung der Kirche im Dialog mit den Fragen der Schülerinnen und Schüler nach dem Woher, Wohin und Wozu ihres Lebens. Damit leistet er einen eigenständigen, von anderen Unterrichtsfächern nicht ersetzbaren Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und Weltorientierung im Rahmen schulischer Bildung. Darüber hinaus ist die Tradierung der Hoffnung, von der die Kirche lebt, auch für die Humanität der Schule und der Gesellschaft von hoher Bedeutung." (Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen. Die deutschen Bischöfe, Bonn 2005, S. 5).

 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen fähig werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Sie müssen lernen, sich in einer Welt voller Veränderungen zu orientieren und verantwortlich zu handeln. Zu diesem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag trägt der Religionsunterricht wesentlich bei. Er ist nicht nur ein Fach unter anderen, sondern will - nicht zuletzt durch Mitgestaltung von Festen und Feiern - das Schulleben und die Schulkultur prägen.

 

Die Fachaufsicht für den Katholischen Religionsunterricht im Erzbistum Freiburg liegt bei der Hauptabteilung 3 Bildung im Erzbischöflichen Ordinariat. Ihr zugeordnet ist das Institut für Religionspädagogik, das die Religionslehrerinnen und Religionslehrer aller Schularten durch Fortbildungen und Unterrichtshilfen unterstützt.

 
Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetz (Artikel 7, Abs. 3) und nach der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Artikel 18) ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen. Staat und Kirche tragen für dieses Schulfach gemeinsam Verantwortung. Der Religionsunterricht unterliegt als ordentliches Lehrfach der staatlichen Schulaufsicht. Der konfessionelle Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der jeweiligen Kirche erteilt.

 

Der Katholische Religionsunterricht ist vom ökumenischen Geist getragen und offen für den Dialog mit Andersdenkenden. Er sucht die Kooperation mit anderen Schulfächern. Katholischer Religionsunterricht darf nur von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die Besitz einer kirchlichen Beauftragung, der so genannten Missio canonica sind.

 

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Unterrichtshilfen mit Materialien, Informationen u.a. zu Fortbildungsveranstaltungen sowie den IRP-Blog finden Sie beim Institut für Religionspädagogik (IRP) der Erzdiözese Freiburg.