
Hilfe und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt
Der Erzdiözese Freiburg ist es ein zentrales Anliegen, sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten, weitere Übergriffe zu verhindern und in diesem Zusammenhang Hilfe zu leisten . Jedweder Vermutung im Kontext von sexualisierter Gewalt wird Gehör geschenkt und nachgegangen. In den letzten Jahren ist im Erzbistum Freiburg ein weitreichendes Angebot an Unterstützungsmaßnahmen aufgebaut worden. Die Grundlage für das Handeln der Erzdiözese in diesem Bereich bildet die Interventionsordnung.
Sie haben selbst sexualisierte Gewalt/Missbrauch im Kontext der Katholischen Kirche erlitten?
Sie möchten Missbrauch, eine Beobachtung oder Vermutung im Kontext sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich melden?
Ihnen stehen folgende Möglichkeiten für eine Meldung zur Verfügung:
Sie möchten Missbrauch, eine Beobachtung oder Vermutung im Kontext sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich melden?
Ihnen stehen folgende Möglichkeiten für eine Meldung zur Verfügung:
Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bereich der Kirche stehen in der Erzdiözese Freiburg externe unabhängige Ansprechpersonen zur Seite. Sie nehmen Meldungen von sexuellem Missbrauch entgegen und erstatten ggf., in Absprache mit der betroffenen Person, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Zudem können über sie Anträge für Anerkennungszahlungen gestellt werden.
Die Referentin für Intervention ist unmittelbar dem Büro des Generalvikars zugeordnet. Innerhalb des Erzbischöflichen Ordinariats ist sie Erstansprechpartnerin und mögliche Anlaufstelle im Bereich sexualisierter Gewalt. Auch das Vorgehen bei Meldungen, die bei der Referentin für Intervention eingehen, wird mit den externen, unabhängigen Ansprechpersonen abgestimmt. Kein Fall wird lediglich intern, ohne einen prüfenden Blick von außen, behandelt.
Die Ombudsstelle wurde in der Erzdiözese Freiburg als allgemeine Meldestelle für Rechtsverstöße und anderes Fehlverhalten eingerichtet. Hierzu gehören auch Fälle von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Meldungen können online über ein sogenanntes Hinweisgebersystem vollkommen anonym erfolgen. Auch bei Meldungen, die bei der Ombudsstelle eingehen, werden die externen, unabhängigen Ansprechpersonen einbezogen.
Wenn Sie als kirchliche Mitarbeiterin, kirchlicher Mitarbeiter oder ehrenamtlich tätige Person Hilfe zu einem angemessenen Umgang mit Vermutungen, Vorwürfen und bestätigten sexualisierten Grenzverletzungen und Übergriffen – bspw. auch in Ihrem unmittelbaren Umfeld – suchen, können Sie sich an die Beratung nach sexualisierter Gewalt in Kirchlichen Institutionen wenden.
Beratung und Hilfe für Betroffene
Verschiedene externe und kirchliche Stellen bieten Hilfe und Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext. Wenn Sie Beratung und Unterstützung bei den auf dieser Seite genannten Ansprechpersonen und Stellen in Anspruch nehmen wollen, ist dies jederzeit möglich und für Sie kostenfrei.

Im Zusammenhang mit grenzverletzendem Verhalten, sexualisierten Übergriffen und Missbrauch bieten verschiedene spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt Antworten oder Hilfsangebote für Betroffene.
Die Entwicklung einer Traumafolgestörung ist kein Zeichen von Schwäche oder Versagen, sondern dies kann jeden Menschen treffen, der ein traumatisches Ereignis erlebt hat. Traumafolgestörungen sind normale Reaktionen auf ein unnormales und extremes Erlebnis. Wissenschaftliche Studien konnten zeigen, dass die Folgeerscheinungen traumatischer Ereignisse mit verschiedenen psychotherapeutischen Ansätzen gut behandelbar sind.
Mit Hilfe der Therapeuten-Suchfunktion auf den Internetseiten der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie können Sie nach Therapeutinnen und Therapeuten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche suchen, die das Zertifikat Spezielle Psychotraumatherapie DeGPT erworben haben.
Die Erzdiözese verfügt über ein breites Netz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer spezifischen Ausbildung im Bereich der traumasensiblen Seelsorge. Auch sie leisten Betroffenen mit verschiedenen Angeboten Hilfe. Wenn im Leben ein Ereignis eintritt, das ein Mensch nicht verarbeiten kann, werden häufig Gefühle abgekapselt. Der Organismus schützt sich dadurch vor Überforderung. Zugleich bindet diese Verkapselung Energie. Der Lebensfluss und die Lebensentfaltung sind behindert. Traumatherapie hilft, einen sicheren inneren Ort und – trotz des Ereignisses – innerliche Stabilität zu finden. Traumaseelsorge kann Traumatherapie nicht ersetzen, aber dabei helfen, sich auf diesen schweren Weg zu begeben. Hier finden Sie weitere Informationen.
Externe, unabhängige Ansprechpersonen
Im Rahmen ihrer Tätigkeit stehen auch die externen, unabhängigen Ansprechpersonen Betroffenen beratend zur Seite.
Betroffenenbeirat
Der Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Freiburg vertritt die Interessen der Betroffenen und setzt sich für Unterstützungsangebote und Hilfen ein. Wenn Sie sich über den Betroffenenbeirat informieren und mit ihm in Kontakt treten wollen, finden Sie hier weitere Angaben.
Unabhängige Ansprechperson für Betroffene von Missbrauch geistlicher Autorität
Schwester Dr. Kerstin Kellermann (osf) wurde als Ansprechperson für Missbrauch geistlicher Autorität beauftragt. Sie erreichen Sr. Kerstin per Mail oder Telefon. Nach dem Erstkontakt vereinbart sie gerne mit Ihnen gemeinsam weitere Schritte, etwa für ein persönliches Gespräch in einem geschützten Raum, das auch digital stattfinden kann.

Anerkennungsleistungen können bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz (UKA) beantragt werden. Die Mitglieder der UKA wurden durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium vorgeschlagen und vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, berufen. Die Kommissionsmitglieder stehen in keinem Anstellungsvertragsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig.
Bitte beachten Sie, dass eine direkte Antragstellung bei der UKA nicht möglich ist: Der Antrag ist über die externen, unabhängigen Ansprechpersonen zu stellen, die Sie dabei zugleich sehr unmittelbar unterstützen.
Erfolgende Leistungen sind keine Entschädigungszahlungen. Vielmehr sollen sie zum Ausdruck bringen, dass die Kirche das durch den Missbrauch verursachte Leid wahr- und ernstnimmt und sichtbar anerkennt.
In der Erzdiözese Freiburg besteht für Betroffene von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Verantwortungsbereich, die aufgrund der Missbrauchserfahrung mit Einschränkungen, z. B. beruflicher oder gesundheitlicher Art, leben und daher mit einem niedrigen Einkommen auskommen müssen, darüber hinaus die Möglichkeit zum Erhalt einer monatlichen Unterstützungsleistung in Höhe von bis zu 800,- EUR.
Zudem kann die Übernahme von Kosten für eine Psychotherapie oder eine Paartherapie, die von zuständigen Kostenträgern (wie den Krankenkassen) nicht bezahlt werden, beantragt werden.
Bei der Antragsstellung zu einer solchen monatlichen Leistung und für eine Therapiekostenübernahme hilft die Unabhängige Stelle für Unterstützung.
Beratung nach sexualisierter Gewalt in kirchlichen Institutionen
In der im Institut für Pastorale Bildung verorteten Beratung nach sexualisierter Gewalt in kirchlichen Institutionen finden Leitungsverantwortliche vor Ort, aber bei Bedarf auch ehrenamtlich tätige Personen Beratung und Hilfe zu einem angemessenen Umgang mit Vermutungen, Vorwürfen und bestätigten sexualisierten Grenzverletzungen und Übergriffen, bspw. auch wenn diese ihr unmittelbares (Arbeits-)Umfeld betreffen.
Ansprechpersonen der kirchlichen Jugendarbeit
Bei Fragen zu Vermutungen und Vorfällen von sexualisierter Gewalt innerhalb der kirchlichen Jugendarbeit finden Sie über das Erzbischöfliche Seelsorgeamt Ansprechpersonen, die Sie verschiedentlich unterstützen:
- Telefonische Beratung zu notwendigen nächsten Handlungsschritten
- Möglichkeit einer ersten Klärung von Zweifelsfällen oder Vermutungen
- Weitervermittlung an Fachberatungsstellen oder andere Hilfeleistungen
Die Ansprechpersonen der kirchlichen Jugendarbeit finden Sie hier: ansprechpersonen.kja-freiburg.de


